Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung

  • Amtliche Kurzbezeichnung: Kaiserliches Sicherheitsministerium

    Aufgabe: Innere Sicherheit, Polizeiwesen, Staatsschutz, Grenzkontrolle und bewaffnete Gefahrenabwehr

    Amtssitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing

    Leitung: Kaiserlicher Minister für Staatssicherheit und öffentliche Sicherheit

    Hauptbereiche: Kaiserliche Polizei, Staatssicherheit, Kaiserliche Bewaffnete Polizei sowie Einwanderungs- und Grenzverwaltung

    Gesamtpersonal: rund 2.510.000 Beamte, Angehörige und Beschäftigte

    Zuständigkeit: gesamtes Kaiserreich Sina

    Leitspruch: Das Reich schützen – die öffentliche Ordnung wahren – dem Volk Sicherheit geben

    Das Kaiserliche Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Sicherheit ist die oberste Sicherheitsbehörde Sinas. Es führt die wichtigsten zivilen und paramilitärischen Sicherheitsorgane des Reiches und ist für öffentliche Ordnung, Kriminalitätsbekämpfung, Staatsschutz, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung, Grenzkontrolle und den Schutz strategischer Einrichtungen zuständig.

    Die einzelnen Hauptbereiche verfügen über eigene Fachabteilungen, Personalstrukturen und Befehlsketten. Sie stehen jedoch unter der gemeinsamen politischen Leitung des Sicherheitsministers.

    Leitung

    An der Spitze steht der:

    Kaiserliche Minister für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    帝國國家安全與公安大臣 – Dìguó Guójiā Ānquán yǔ Gōng’ān Dàchén

    Der Minister gehört zu den ranghöchsten Mitgliedern der Reichsregierung. Er bestimmt die sicherheitspolitischen Richtlinien, beaufsichtigt die nachgeordneten Behörden und leitet bedeutende Sicherheits- und Lagebesprechungen.

    Er führt zugleich den höchsten Polizeidienstgrad:

    Generalkommissar der Kaiserlichen Polizei
    總警監 – Zǒng Jǐngjiān

    Dem Minister stehen stellvertretende Minister und ein Generalsekretär zur Seite.

    Organisation

    Das Ministerium gliedert sich in vier Hauptbereiche:

    1. Generalverwaltung für öffentliche Ordnung
    公安總署 – Gōng’ān Zǒngshǔ

    Sie führt die reguläre Kaiserliche Polizei und ist für den täglichen Polizeidienst, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig.

    Zu ihr gehören insbesondere:

    • Schutz- und Streifenpolizei,
    • Kriminalpolizei,
    • Verkehrspolizei,
    • Wirtschafts- und Drogenfahndung,
    • Cyberkriminalpolizei,
    • Besondere Polizei und Spezialeinsatzkräfte,
    • Bahn-, Hafen- und Flughafenpolizei,
    • kriminaltechnische Einrichtungen.

    2. Generalverwaltung für Staatssicherheit
    國家安全總署 – Guójiā Ānquán Zǒngshǔ

    Sie bildet den zivilen Nachrichtendienst Sinas. Ihre Aufgaben umfassen Spionageabwehr, Auslandsaufklärung, Terrorismusabwehr, Schutz staatlicher Geheimnisse und Technologien, Sicherheitsüberprüfungen sowie nachrichtendienstliche Cyberabwehr.

    Die Staatssicherheit besitzt eigene Provinzämter und regionale Dienststellen. Gewöhnliche Straftaten werden an Polizei und Staatsanwaltschaft abgegeben.

    3. Kaiserliche Bewaffnete Polizei
    帝國武裝警察部隊 – Dìguó Wǔzhuāng Jǐngchá Bùduì

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei ist eine paramilitärische Sicherheitsformation. Sie untersteht unmittelbar dem Ministerium, gehört jedoch nicht zu den Kaiserlichen Streitkräften.

    Sie wird bei schweren Terrorlagen, bewaffneten Unruhen, Geiselnahmen, Angriffen auf Staatsorgane, zum Schutz strategischer Infrastruktur und bei nationalen Großlagen eingesetzt. Im Verteidigungsfall können ihre Verbände zeitweise der militärischen Führung unterstellt werden.

    4. Kaiserliche Einwanderungs- und Grenzverwaltung
    帝國移民管理局 – Dìguó Yímín Guǎnlǐ Jú

    Sie ist zuständig für Ein- und Ausreise, Pass- und Aufenthaltswesen, Grenzkontrollen sowie die Bekämpfung illegaler Einreise, Dokumentenfälschung und Schleuserkriminalität.

    Die militärische Verteidigung der Staatsgrenzen bleibt Aufgabe der Kaiserlichen Streitkräfte.

    Zentrale Ämter

    Zum Ministerium gehören außerdem:

    • Generalbüro – Koordinierung der Ministeriumsleitung
    • Nationales Sicherheitslagezentrum – Auswertung bedeutender Sicherheitslagen
    • Kaiserliches Kriminalpolizeiamt – schwere und überregionale Kriminalität
    • Amt für Terrorismusabwehr – Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen
    • Amt für Cyber- und Informationssicherheit – Schutz staatlicher Netze
    • Rechtsamt – Gesetze, Verordnungen und Rechtsprüfung
    • Inspektionsamt – Dienstaufsicht und interne Ermittlungen
    • Personal- und Ausbildungsamt – Laufbahnen und Ausbildung
    • Finanz- und Ausrüstungsamt – Haushalt, Technik und Beschaffung
    • Presse- und Informationsamt – Mitteilungen und Warnungen

    Territoriale Organisation

    In jeder Provinz besteht ein Provinzamt für öffentliche Sicherheit (公安廳 – Gōng’ān Tīng). Darunter befinden sich Polizeipräsidien der Städte und Präfekturen, Kreis- und Bezirkspolizeiämter sowie örtliche Polizeistationen.

    Die örtliche Polizeistation heißt Pàichūsuǒ (派出所) und ist die unmittelbare Anlaufstelle für die Bevölkerung.

    Im Reich bestehen ungefähr:

    • 350 Polizeipräsidien,
    • 3.000 Kreis- und Bezirkspolizeiämter,
    • 40.000 örtliche Polizeistationen.

    Die Staatssicherheit unterhält eigene Provinzämter und Außenstellen. Die Bewaffnete Polizei verfügt über regionale Kommandos, Kasernen und Einsatzstützpunkte.

    Personalstruktur

    Das Ministerium verfügt über rund 2.510.000 Beamte, Angehörige und Beschäftigte:

    • Kaiserliche Polizei: 1.500.000
    • Staatssicherheit: 60.000
    • Kaiserliche Bewaffnete Polizei: 480.000
    • Polizeiliche Hilfskräfte: 350.000
    • Zivile und technische Beschäftigte: 120.000

    Die Bewaffnete Polizei gliedert sich ungefähr in regionale Sicherungsverbände, mobile Bereitschaftsverbände, Anti-Terror- und Spezialverbände, Grenz- und Küstensicherungskräfte sowie Führungs- und Unterstützungsdienste.

    Polizeidienstgrade

    Die Kaiserliche Polizei, die Staatssicherheit und die Einwanderungs- und Grenzverwaltung verwenden ein gemeinsames Rangsystem:

    1. Generalkommissar der Kaiserlichen Polizei
    2. Stellvertretender Generalkommissar
    3. Polizeikommissar 1. Klasse
    4. Polizeikommissar 2. Klasse
    5. Polizeikommissar 3. Klasse
    6. Polizeiaufsichtsrat 1. Klasse
    7. Polizeiaufsichtsrat 2. Klasse
    8. Polizeiaufsichtsrat 3. Klasse
    9. Polizeiinspektor 1. Klasse
    10. Polizeiinspektor 2. Klasse
    11. Polizeiinspektor 3. Klasse
    12. Polizeibeamter 1. Klasse
    13. Polizeibeamter 2. Klasse

    Die Bewaffnete Polizei führt eigene paramilitärische Dienstgrade. Diese reichen von Polizeisoldaten und Unterführern über Leutnante, Hauptleute und Stabsoffiziere bis zu Generalmajor, Generalleutnant und General.

    Ausbildung und Einrichtungen

    Das Ministerium unterhält die Kaiserliche Universität für öffentliche Sicherheit, die Staatssicherheitsakademie, die Akademie der Bewaffneten Polizei, Provinzpolizeiakademien, das Kriminaltechnische Institut sowie regionale Fortbildungs- und Einsatztrainingszentren.

    Zum Gebäudebestand gehören Ministerialgebäude, Polizeipräsidien, Polizeistationen, Staatssicherheitsämter, Kasernen, Grenzkontrollstellen, Rechenzentren, Labore, Depots, Werkstätten, Polizeikrankenhäuser, Hubschrauberstützpunkte und Lagezentren.

    Reguläre Gefängnisse unterstehen dem Justizressort.

    Befugnisse und Kontrolle

    Das Ministerium kann bei reichsweiten oder provinzübergreifenden Sicherheitslagen die Koordinierung übernehmen. Dazu zählen Terroranschläge, Spionagefälle, schwere organisierte Kriminalität, Cyberangriffe, bewaffnete Unruhen und Angriffe auf Staatsorgane.

    Das Ministerium kann keine Gerichtsurteile erlassen. Durchsuchungen, Überwachungen und Freiheitsentziehungen richten sich nach den Gesetzen Sinas. Die politische Aufsicht liegt beim Reichskanzler und der Reichsregierung; die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen wird durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Inspektionsamt kontrolliert.

    Amtssitz

    Der Hauptsitz befindet sich im:

    靖安院 – Jìng’ān Yuàn
    Hof der gesicherten Ordnung

    Der Gebäudekomplex liegt im Regierungsviertel von Qianlongjing. Er beherbergt das Ministerbüro, die Generalverwaltungen, das Oberkommando der Bewaffneten Polizei, die Einwanderungs- und Grenzverwaltung, das Nationale Sicherheitslagezentrum sowie geschützte Archive und Kommunikationsanlagen.

    Bedeutung

    Das Ministerium ist das wichtigste Organ für die innere Sicherheit Sinas. Es verbindet Polizei, Nachrichtendienst, Bewaffnete Polizei und Grenzverwaltung unter einer gemeinsamen politischen Leitung und kann zivile sowie paramilitärische Kräfte in schweren Gefahrenlagen koordiniert einsetzen.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

    Einmal editiert, zuletzt von Shěn Guówéi (5. Juli 2026 um 10:08)

  • Shěn Guówéi 4. Juli 2026 um 10:48

    Hat den Titel des Themas von „帝國國家安全與公安部 / Dìguó Guójiā Ānquán yǔ Gōng’ānbù / Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Sicherheit“ zu „帝國國家安全及公共秩序部 / Dìguó guójiā ānquán jí gōnggòng zhìxù bù / Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung“ geändert.
  • Kaiserliche Generalverwaltung für öffentliche Ordnung

    帝國公安總署
    Dìguó Gōng’ān Zǒngshǔ

    Amtliche Kurzbezeichnung: Generalverwaltung für öffentliche Ordnung
    Behördenart: Zentrale Führungsbehörde der Kaiserlichen Polizei
    Unterstellung: Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    Hauptsitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
    Leitung: Generalkommissar für öffentliche Ordnung
    Personal: rund 1.400.000 Polizeibeamte
    Zuständigkeit: Kaiserreich Sina

    Die Kaiserliche Generalverwaltung für öffentliche Ordnung ist die zentrale Führungsbehörde der regulären Kaiserlichen Polizei. Sie trägt die reichsweite Verantwortung für den allgemeinen Polizeidienst, die Gefahrenabwehr, die Strafverfolgung und die Wahrung der öffentlichen Ordnung.

    Sie erlässt einheitliche Dienst- und Einsatzvorschriften, bestimmt Ausbildungsstandards und beaufsichtigt die Polizeibehörden. Die tägliche Polizeiarbeit liegt bei den Behörden der Provinzen, Städte, Kreise und Bezirke. Bei schweren oder provinzübergreifenden Fällen kann die Generalverwaltung die Koordinierung übernehmen.

    Leitung

    An der Spitze steht der Generalkommissar für öffentliche Ordnung.

    公安總監 – Gōng’ān Zǒngjiān

    Er ist zugleich Stellvertretender Minister für öffentliche Ordnung und gehört zur Führung des Sicherheitsministeriums. Gewöhnlich führt er den Dienstgrad eines Stellvertretenden Generalkommissars der Kaiserlichen Polizei.

    副總警監 – Fù Zǒng Jǐngjiān

    Der Generalkommissar verantwortet Einsatzbereitschaft, Richtlinienumsetzung und Fachaufsicht. Ihm stehen Stellvertreter, der Chef des Führungsstabes und die Leiter der Fachämter zur Seite.

    Aufgaben

    Die Generalverwaltung führt die gewöhnliche zivile Polizeiarbeit, darunter Streifen- und Ermittlungsdienst, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und die Wahrung der öffentlichen Ordnung.

    Sie koordiniert die Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität, Wirtschafts-, Drogen-, Cyber- und Umweltkriminalität. Zudem beaufsichtigt sie Verkehrspolizei, Fahndungswesen, Kriminaltechnik und Spezialeinheiten.

    Nachrichtendienstliche Aufgaben, Spionageabwehr und der Schutz staatlicher Geheimnisse liegen bei der Generalverwaltung für Staatssicherheit. Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei wird vor allem bei schweren bewaffneten Gefahrenlagen, Terroranschlägen und nationalen Großlagen eingesetzt.

    Zentrale Organisation

    Im Jìng’ān Yuàn befinden sich die Behördenleitung, der Führungsstab und die zentralen Fachämter.

    Das Generalbüro koordiniert die Arbeit der Leitung und führt den zentralen Schriftverkehr.

    Das Amt für öffentliche Ordnung ist für Streifendienst, Versammlungen, Veranstaltungen, Waffenangelegenheiten, bestimmte Gewerbekontrollen und die gewöhnliche Gefahrenabwehr zuständig.

    Das Kaiserliche Kriminalpolizeiamt bearbeitet schwere Gewaltverbrechen, Serienkriminalität, Entführungen, Menschenhandel und organisierte Kriminalität. Bei provinzübergreifenden Fällen kann es gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden.

    Das Amt für Wirtschaftskriminalität verfolgt Betrug, Geldwäsche, Finanzkriminalität und Fälschungsdelikte. Das Amt für Drogenbekämpfung bekämpft Herstellung, Handel und Transport verbotener Betäubungsmittel.

    Das Amt für Lebensmittel-, Arzneimittel- und Umweltkriminalität verfolgt gefährliche Produktfälschungen, illegale Arzneimittelherstellung, schwere Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit und bedeutende Umweltstraftaten.

    Das Verkehrspolizeiamt beaufsichtigt Verkehrsüberwachung, Unfallaufnahme, Fahrerlaubnisse, Fahrzeugzulassungen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.

    Das Amt für Netz- und Informationskriminalität bekämpft Cyberkriminalität, digitale Erpressung, Identitätsdiebstahl und Angriffe auf private oder wirtschaftliche Informationssysteme. Nachrichtendienstliche Cyberabwehr und der Schutz staatlicher Hochsicherheitsnetze gehören dagegen zur Staatssicherheit.

    Das Amt der Besonderen Polizei führt die zivilen Spezialeinsatz- und Bereitschaftseinheiten. Diese werden bei Geiselnahmen, bewaffneten Zugriffen und besonders gefährlichen Festnahmen eingesetzt und bleiben Teil der regulären Kaiserlichen Polizei.

    Hinzu kommen die Direktion der Verkehrs- und Transportpolizeien, das Kriminaltechnische Zentralinstitut und die Zentrale Fahndungs- und Informationsstelle. Sie koordinieren die Bahn-, Flughafen- und Hafenpolizei, entwickeln kriminaltechnische Standards und betreiben die Fahndungssysteme.

    Territoriale Organisation

    In jeder Provinz besteht ein Provinzamt für öffentliche Ordnung.

    公安廳 – Gōng’ān Tīng

    Es führt die Polizeibehörden der Provinz, koordiniert größere Einsätze und setzt die Vorgaben der Generalverwaltung um. Fachlich untersteht es der Generalverwaltung, administrativ zugleich der jeweiligen Provinzregierung.

    In Städten und Präfekturen bestehen Polizeipräsidien beziehungsweise Ämter für öffentliche Ordnung.

    公安局 – Gōng’ān Jú

    Sie verfügen über eigene Kriminal-, Verkehrs-, Ordnungs- und Einsatzabteilungen. Auf Kreis- und Bezirksebene bestehen Polizeiämter, die den örtlichen Dienst führen und die Polizeistationen beaufsichtigen.

    Die unterste Ebene bildet das Pàichūsuǒ.

    派出所

    Diese örtliche Polizeistation ist die unmittelbare Anlaufstelle für die Bevölkerung. Sie übernimmt Streifendienst, Anzeigenaufnahme, erste Ermittlungen, Gefahrenabwehr und Präventionsarbeit.

    Im Kaiserreich bestehen ungefähr 350 Polizeipräsidien auf Stadt- und Präfekturebene, rund 3.000 Kreis- und Bezirkspolizeiämter sowie etwa 40.000 örtliche Polizeistationen. Hinzu kommen spezialisierte Verkehrs-, Kriminal- und Einsatzdienststellen.

    Personal und Dienstgrade

    Die Generalverwaltung führt rund 1.400.000 Polizeibeamte. Weitere rund 100.000 Angehörige der gemeinsamen Polizeilaufbahn sind innerhalb der Kaiserlichen Einwanderungs- und Grenzverwaltung eingesetzt.

    Den größten Personalanteil stellen örtliche Polizei und Streifendienst. Hinzu kommen Kriminal-, Verkehrs-, Bereitschafts- und Spezialpolizei sowie Fachkräfte für Wirtschafts-, Drogen-, Umwelt- und Cyberkriminalität. Unterstützt werden sie durch Hilfskräfte und zivile Beschäftigte.

    Die Beamten führen die gemeinsamen Polizeidienstgrade des Sicherheitsministeriums. Der Dienstgrad kennzeichnet Laufbahn und Erfahrung; die Weisungsbefugnis ergibt sich aus dem Dienstposten. Zentrale Fachämter und Provinzämter werden meist von Polizeikommissaren, Kreis- und Bezirkspolizeiämter von Polizeiaufsichtsräten geleitet. Ein Pàichūsuǒ wird gewöhnlich von einem Polizeiaufsichtsrat oder erfahrenen Polizeiinspektor geführt.

    Ausbildung und Einrichtungen

    Die Generalverwaltung beaufsichtigt die Kaiserliche Universität für öffentliche Sicherheit, die Provinzpolizeiakademien, die Kaiserliche Kriminalpolizeischule, kriminaltechnische Fachinstitute sowie regionale Einsatz- und Fortbildungszentren.

    Die Ausbildung umfasst Rechtskunde, Polizeitaktik, Kriminalistik, Kommunikation, körperliche Ausbildung und praktische Dienstverwendung. Für Kriminalpolizei, Verkehr, Cyberkriminalität, Kriminaltechnik und Spezialeinsätze bestehen Fachlehrgänge.

    Zum Geschäftsbereich gehören Polizeipräsidien, Polizeiämter, örtliche Polizeistationen, Kriminalpolizeidirektionen, Verkehrspolizeizentren, Lage-, Funk- und Rechenzentren, kriminaltechnische Labore, Polizeischulen, Trainingsanlagen, Depots, Werkstätten, Polizeikrankenhäuser sowie Hubschrauber- und Drohnenstützpunkte.

    Polizeiliche Gewahrsamseinrichtungen dienen kurzfristigen Freiheitsentziehungen. Reguläre Gefängnisse und Strafanstalten unterstehen dem Justizressort.

    Zusammenarbeit

    Mit der Generalverwaltung für Staatssicherheit arbeitet die Behörde insbesondere bei Spionage, Sabotage, terroristischen Bedrohungen und Angriffen auf staatliche Einrichtungen zusammen. Mit der Einwanderungs- und Grenzverwaltung besteht eine enge Zusammenarbeit bei Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Dokumentenfälschung und grenzüberschreitender Kriminalität.

    Bei schweren bewaffneten Gefahrenlagen oder nationalen Großlagen kann Unterstützung durch die Kaiserliche Bewaffnete Polizei angefordert werden.

    Befugnisse und Kontrolle

    Die Kaiserliche Polizei darf zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Wahrung der öffentlichen Ordnung die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen treffen. Dazu zählen Identitätsfeststellungen, Befragungen, Vernehmungen, Platzverweise, Durchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen und vorläufige Festnahmen.

    Längerfristige Überwachungsmaßnahmen, weitreichende Durchsuchungen und Freiheitsentziehungen richten sich nach den Gesetzen Sinas und bedürfen der vorgesehenen gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Genehmigungen. Die Generalverwaltung ist keine Justizbehörde und kann keine Gerichtsurteile verhängen.

    Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen wird durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und interne Kontrollstellen überwacht.

    Amtssitz und Bedeutung

    Der Hauptsitz befindet sich im Jìng’ān Yuàn, dem Hof der gesicherten Ordnung, im Regierungsviertel von Qianlongjing. Dort befinden sich das Büro des Generalkommissars, der Führungsstab, die zentralen Fachämter, das polizeiliche Lage- und Führungszentrum sowie Archive und Kommunikationsanlagen.

    Die Kaiserliche Generalverwaltung für öffentliche Ordnung ist die größte Behörde des Sicherheitsministeriums und das zentrale Führungsorgan der Kaiserlichen Polizei. Sie gewährleistet den täglichen Schutz der Bevölkerung, bekämpft Kriminalität und sorgt für einheitliche Polizeistandards im gesamten Kaiserreich Sina.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

  • Kaiserliche Generalverwaltung für Staatssicherheit

    帝國國家安全總署
    Dìguó Guójiā Ānquán Zǒngshǔ

    Amtliche Kurzbezeichnung: Generalverwaltung für Staatssicherheit
    Behördenart: Ziviler Inlands- und Auslandsnachrichtendienst
    Unterstellung: Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    Hauptsitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
    Leitung: Generaldirektor für Staatssicherheit
    Personal: rund 60.000 Beamte und Beschäftigte
    Zuständigkeit: Kaiserreich Sina

    Die Kaiserliche Generalverwaltung für Staatssicherheit ist der zentrale zivile Nachrichtendienst des Kaiserreiches. Sie schützt Sina vor Spionage, Sabotage, Terrorismus und anderen Bedrohungen der staatlichen Sicherheit. Zugleich gewinnt und bewertet sie Informationen über ausländische Entwicklungen, die für die Sicherheit und Handlungsfähigkeit des Reiches von Bedeutung sind.

    Die Generalverwaltung arbeitet überwiegend verdeckt und verfügt über eigene Provinzämter, regionale Dienststellen und Fachabteilungen. Ihre Tätigkeit richtet sich gegen Gefahren für die staatliche Ordnung, die Verfassungsorgane sowie schutzwürdige Einrichtungen und Technologien.

    Gewöhnliche Straftaten fallen nicht in ihre Zuständigkeit. Hinweise auf allgemeine Kriminalität werden an Polizei oder Justizbehörden übergeben.

    Leitung

    An der Spitze steht der Generaldirektor für Staatssicherheit.

    國家安全總監 – Guójiā Ānquán Zǒngjiān

    Der Generaldirektor ist zugleich Stellvertretender Minister für Staatssicherheit und gehört zur Führung des Sicherheitsministeriums. Er verantwortet die strategische Ausrichtung, Einsatzbereitschaft und Rechtmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Arbeit.

    Gewöhnlich führt er den Rang eines Polizeikommissars 1. Klasse. Ihm stehen mehrere stellvertretende Generaldirektoren, ein Chef des Führungsstabes und die Leiter der zentralen Direktionen zur Seite.

    Der Generaldirektor berichtet dem Sicherheitsminister regelmäßig über die Sicherheitslage und bedeutende Bedrohungen.

    Aufgaben

    Die Generalverwaltung ist insbesondere für Spionageabwehr, Auslandsaufklärung, Terrorismusabwehr, Sabotageschutz und den Schutz staatlicher Geheimnisse zuständig. Sie überprüft sicherheitsrelevante Personen und Einrichtungen, bewertet ausländische Einflussversuche und schützt empfindliche Forschung, Kommunikationssysteme und Schlüsseltechnologien.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der nachrichtendienstlichen Cyberabwehr gegen Angriffe auf staatliche Netze, Behörden und strategische Unternehmen.

    Die Generalverwaltung erstellt Lagebilder und strategische Bewertungen für Sicherheitsminister, Reichskanzler und Reichsregierung. Bei reichsweiten Lagen kann sie die nachrichtendienstliche Koordinierung übernehmen.

    Zentrale Organisation

    Im Jìng’ān Yuàn befinden sich Behördenleitung, Führungsstab und zentrale Direktionen.

    Das Generalbüro koordiniert die Leitung, führt den Schriftverkehr und bereitet Berichte und Entscheidungen vor.

    Die Direktion für Spionageabwehr erkennt und bekämpft ausländische Nachrichtendienste, angeworbene Agenten und Versuche der Ausforschung staatlicher Einrichtungen. Sie arbeitet mit den Sicherheitsstellen der Ministerien, Provinzen und strategischen Unternehmen zusammen.

    Die Direktion für Auslandsaufklärung bewertet politische, wirtschaftliche, technologische und sicherheitspolitische Entwicklungen außerhalb Sinas.

    Die Direktion für Terrorismusabwehr analysiert terroristische Strukturen und mögliche Anschlagsplanungen. Bei Gefahren arbeitet sie mit Polizei, Grenzverwaltung und Bewaffneter Polizei zusammen.

    Die Direktion für Geheim- und Sabotageschutz schützt Ministerien, Forschungseinrichtungen, Rüstungsbetriebe, Energieanlagen, Verkehrsnetze und andere strategische Einrichtungen vor Ausspähung, Sabotage und unbefugtem Zugriff.

    Die Direktion für Cyberabwehr und technische Sicherheit befasst sich mit nachrichtendienstlichen Cyberangriffen, digitaler Spionage und Angriffen auf staatliche Hochsicherheitsnetze. Die gewöhnliche Bekämpfung von Cyberkriminalität bleibt Aufgabe der Generalverwaltung für öffentliche Ordnung.

    Die Direktion für Sicherheitsüberprüfungen führt Zuverlässigkeits- und Geheimschutzprüfungen für Personen durch, die Zugang zu sensiblen Ämtern, Anlagen oder Informationen erhalten sollen.

    Die Direktion für Analyse und Lagebewertung erstellt Lageberichte, Prognosen und Warnmeldungen für die Reichsregierung.

    Die Direktion für den Schutz strategischer Wissenschaft und Technologie sichert Forschungseinrichtungen, Entwicklungsprogramme und Schlüsselindustrien gegen Ausforschung und Technologiediebstahl. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich können Einrichtungen wie der Forschungskomplex 24 gehören.

    Ergänzt werden diese Bereiche durch Rechtsamt, interne Inspektion, Personal- und Ausbildungsdirektion sowie technische und administrative Unterstützungsdienste.

    Territoriale Organisation

    In jeder Provinz besteht ein Provinzamt für Staatssicherheit.

    國家安全廳 – Guójiā Ānquán Tīng

    Das Provinzamt beobachtet und bewertet sicherheitsrelevante Entwicklungen, führt eigene Ermittlungen, unterstützt Sicherheitsüberprüfungen und koordiniert den Schutz bedeutender Einrichtungen.

    Unterhalb der Provinzebene bestehen regionale und städtische Dienststellen, insbesondere in Hauptstädten, Industriezentren, Hafenregionen, Forschungsstandorten und Grenzräumen.

    Die Provinzämter unterstehen fachlich und organisatorisch der Generalverwaltung. Bei besonders bedeutenden Fällen kann die Zentrale die Ermittlungsführung übernehmen oder gemeinsame Sondergruppen mehrerer Provinzämter bilden.

    Personal und Dienstgrade

    Die Generalverwaltung verfügt über rund 60.000 Beamte und Beschäftigte. Dazu gehören operative Beamte, Analysten, Sprach- und Regionalwissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Juristen, Verwaltungskräfte und technische Spezialisten.

    Ein bedeutender Teil des Personals arbeitet in Provinzämtern und regionalen Dienststellen. Die Zentrale in Qianlongjing konzentriert sich auf strategische Führung, Auslandsaufklärung, Analyse, technische Fähigkeiten und besonders bedeutsame Fälle.

    Die Beamten führen grundsätzlich die gemeinsamen Polizeidienstgrade des Sicherheitsministeriums. Der Dienstgrad kennzeichnet Laufbahn und Erfahrung, die Weisungsbefugnis ergibt sich aus dem Dienstposten. Provinzämter werden gewöhnlich von Polizeikommissaren, regionale Dienststellen von Polizeikommissaren oder Polizeiaufsichtsräten geführt.

    Ausbildung und Einrichtungen

    Zentrale Ausbildungseinrichtung ist die Kaiserliche Staatssicherheitsakademie in Qianlongjing. Dort werden Beamte in Rechtskunde, Analyse, Sprachen, Informationssicherheit, Geheimschutz, Ermittlungsführung und behördenübergreifender Zusammenarbeit ausgebildet.

    Für technische Fachkräfte bestehen Lehrgänge in Cyberabwehr, Verschlüsselung, digitaler Forensik und Schutztechnik. Führungskräfte erhalten zusätzliche Ausbildung in Lagebewertung, Behördenleitung und Krisenkoordination.

    Zum Geschäftsbereich gehören Provinzämter, regionale Dienststellen, geschützte Rechenzentren, technische Labore, Ausbildungsstätten, Archive, Kommunikationsanlagen und besondere Lagezentren.

    Zusammenarbeit

    Mit der Generalverwaltung für öffentliche Ordnung arbeitet die Staatssicherheit bei Terrorismus, Sabotage, Spionagefällen mit strafrechtlicher Bedeutung und Angriffen auf staatliche Einrichtungen zusammen. Die Kaiserliche Polizei übernimmt dabei gewöhnlich offene Fahndungs-, Festnahme- und Ermittlungsmaßnahmen.

    Mit der Einwanderungs- und Grenzverwaltung besteht eine enge Zusammenarbeit bei verdächtigen Einreisen, gefälschten Dokumenten, grenzüberschreitenden Netzwerken und sicherheitsrelevanten Reisebewegungen.

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei kann zum Schutz besonders gefährdeter Einrichtungen, bei bewaffneten Zugriffen oder schweren nationalen Sicherheitslagen eingesetzt werden. Die nachrichtendienstliche Bewertung bleibt Aufgabe der Generalverwaltung für Staatssicherheit.

    Darüber hinaus arbeitet die Behörde mit Ministerien, Forschungsinstituten, strategischen Unternehmen und den Sicherheitsstellen der Kaiserlichen Streitkräfte zusammen.

    Befugnisse und Kontrolle

    Die Generalverwaltung darf im Rahmen der Gesetze Sinas Informationen erheben, Personen überprüfen und nachrichtendienstliche Ermittlungen führen. Eingriffe in Wohnungen, Kommunikation oder persönliche Freiheit bedürfen der gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen.

    Die Behörde kann keine Gerichtsurteile erlassen und keine Freiheitsstrafen verhängen. Festnahmen und offene strafprozessuale Maßnahmen erfolgen grundsätzlich gemeinsam mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen zuständigen Behörden.

    Die politische Aufsicht liegt beim Sicherheitsminister und der Reichsregierung. Die Rechtmäßigkeit wird durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, das Inspektionsamt des Ministeriums und die interne Kontrolle der Generalverwaltung überwacht.

    Amtssitz und Bedeutung

    Der Hauptsitz befindet sich im Jìng’ān Yuàn im Regierungsviertel von Qianlongjing. Dort liegen das Büro des Generaldirektors, der Führungsstab, die zentralen Direktionen, das nachrichtendienstliche Lagezentrum sowie besonders gesicherte Archive, Rechen- und Kommunikationsanlagen.

    Die Kaiserliche Generalverwaltung für Staatssicherheit bildet den nachrichtendienstlichen Kern des Sicherheitsministeriums. Sie schützt Sina vor inneren und äußeren Bedrohungen, sichert staatliche Geheimnisse und versorgt die Reichsregierung mit Erkenntnissen, die für die nationale Sicherheit von grundlegender Bedeutung sind.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

  • Kaiserliche Bewaffnete Polizei

    帝國武裝警察部隊
    Dìguó Wǔzhuāng Jǐngchá Bùduì

    Amtliche Kurzbezeichnung: Kaiserliche Bewaffnete Polizei
    Behördenart: Paramilitärische Sicherheitsformation
    Unterstellung: Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    Hauptsitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
    Leitung: Oberbefehlshaber der Kaiserlichen Bewaffneten Polizei
    Personal: rund 480.000 Angehörige
    Zuständigkeit: gesamtes Kaiserreich Sina

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei ist die paramilitärische Sicherheitsformation des Kaiserreiches Sina. Sie untersteht unmittelbar dem Sicherheitsministerium und ergänzt die reguläre Kaiserliche Polizei bei besonders schweren, bewaffneten oder großräumigen Gefahrenlagen.

    Sie gehört nicht zu den Kaiserlichen Streitkräften, ist jedoch militärisch gegliedert, kaserniert und für den geschlossenen Einsatz größerer Verbände ausgebildet. Zu ihren Kernaufgaben zählen der Schutz strategischer Einrichtungen, Terrorismusabwehr, die Bekämpfung bewaffneter Unruhen, die Sicherung gefährdeter Staatsorgane und die Unterstützung ziviler Behörden bei nationalen Großlagen.

    Im Verteidigungsfall können einzelne Verbände durch Beschluss der Reichsregierung zeitweise der militärischen Führung unterstellt werden. Organisatorisch bleiben sie Bestandteil des Sicherheitsministeriums.

    Leitung

    An der Spitze steht der Oberbefehlshaber der Kaiserlichen Bewaffneten Polizei.

    武裝警察部隊司令員 – Wǔzhuāng Jǐngchá Bùduì Sīlìngyuán

    Er führt gewöhnlich den Dienstgrad eines Generals der Kaiserlichen Bewaffneten Polizei.

    武警上將 – Wǔjǐng Shàngjiàng

    Der Oberbefehlshaber ist dem Sicherheitsminister unmittelbar verantwortlich. Ihm stehen ein Stellvertreter, der Chef des Generalstabes sowie die Leiter der zentralen Kommandos und Fachdienste zur Seite.

    Aufgaben

    Die Bewaffnete Polizei wird eingesetzt, wenn die Kräfte der regulären Polizei nicht ausreichen oder besondere bewaffnete und taktische Fähigkeiten erforderlich sind.

    Sie schützt Regierungsgebäude, Energieanlagen, Staudämme, Rechenzentren, Verkehrsknoten, Forschungseinrichtungen und andere strategische Anlagen. Hinzu kommen die Bekämpfung terroristischer Bedrohungen, die Unterstützung bei Geisellagen, die Abwehr bewaffneter Angriffe auf Staatsorgane und die Sicherung besonders gefährdeter Veranstaltungen.

    Weitere Aufgaben sind die Unterstützung bei schweren Unruhen, Evakuierungen, Naturkatastrophen und nationalen Notlagen.

    In Grenz- und Küstenräumen unterstützt sie die Einwanderungs- und Grenzverwaltung bei bewaffneten Gefahrenlagen und schützt strategische Grenzanlagen. Die militärische Verteidigung der Staatsgrenzen bleibt Aufgabe der Kaiserlichen Streitkräfte.

    Oberkommando und zentrale Organisation

    Das Oberkommando der Kaiserlichen Bewaffneten Polizei befindet sich im Jìng’ān Yuàn in Qianlongjing. Es führt sämtliche regionalen und mobilen Verbände und koordiniert Einsätze von reichsweiter Bedeutung.

    Der Generalstab plant Einsätze, führt das zentrale Lagebild und koordiniert die Verlegung von Kräften. Das Amt für Operationen und Bereitschaft überwacht Alarmstufen und Mobilmachungspläne.

    Das Amt für Terrorismusabwehr und Spezialoperationen führt die zentralen Anti-Terror- und Spezialeinheiten. Das Amt für Objektschutz entwickelt Standards für die Sicherung strategischer Einrichtungen. Das Amt für Grenz- und Küstensicherung koordiniert die Verbände in sensiblen Grenzräumen, Häfen und Küstenabschnitten.

    Das Logistik- und Ausrüstungsamt ist für Fahrzeuge, Bewaffnung, Schutzmaterial, Funktechnik, Versorgung und Instandsetzung zuständig und arbeitet eng mit den Kaiserlichen Sicherheitswerken zusammen. Ergänzt werden diese Bereiche durch Personalamt, Rechtsamt, Inspektionsdienst, Sanitätsdienst, Fernmeldekommando und Ausbildungsverwaltung.

    Territoriale Organisation

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei ist in regionale Kommandos gegliedert. Jedes Kommando führt die Verbände mehrerer Provinzen und unterhält eigene Kasernen, Depots und Einsatzstützpunkte.

    Das Kerngebiet Sinas wird durch das Hauptstadtkommando Qianlongjing sowie Nord-, Ost-, Süd-, West- und Zentralkommando gesichert.

    Die regionalen Kommandos unterstehen unmittelbar dem Oberkommando. Bei Einsätzen innerhalb einer Provinz arbeiten sie mit dem Provinzamt für öffentliche Ordnung, dem Provinzamt für Staatssicherheit und der jeweiligen Provinzregierung zusammen.

    Ein Regionalkommando besteht gewöhnlich aus mehreren Sicherungsbrigaden, einer mobilen Bereitschaftsbrigade, einer Anti-Terror-Abteilung, Fernmelde- und Logistikeinheiten sowie einem regionalen Ausbildungszentrum.

    Verbände

    Die regionalen Sicherungsverbände bilden den größten Teil der Bewaffneten Polizei. Sie schützen wichtige staatliche und wirtschaftliche Anlagen und stellen Kräfte für größere Ordnungslagen bereit.

    Die mobilen Bereitschaftsverbände sind schnell verlegbare Reserven. Sie können kurzfristig in andere Provinzen entsandt werden und dort Polizei und örtliche Sicherheitskräfte verstärken.

    Die Anti-Terror- und Spezialverbände sind für besonders gefährliche Einsätze vorgesehen. Die Objektschutzverbände sichern dauerhaft Regierungsviertel, Kraftwerke, Rechenzentren und Kommunikationsanlagen.

    Die Grenz- und Küstensicherungskräfte schützen gefährdete Grenzabschnitte, Hafenanlagen und strategische Küstenräume. Sie unterstützen die Grenzverwaltung, ohne deren Zuständigkeit für Ein- und Ausreise zu übernehmen.

    Die Führungs- und Unterstützungsdienste umfassen Logistik, Sanität, Transport, Technik, Fernmeldewesen, Instandsetzung, Versorgung und Ausbildung.

    Personal und Dienstgrade

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei verfügt über rund 480.000 Angehörige. Davon dienen ungefähr 380.000 im Kerngebiet Sinas. Weitere rund 100.000 sind in Grenzregionen, autonomen Gebieten, Küstenräumen und besonderen Sicherungskommandos eingesetzt.

    Das Personal besteht aus Berufsoffizieren, Unterführern, Polizeisoldaten, technischen Spezialisten, Sanitätspersonal und zivilen Beschäftigten.

    Die Bewaffnete Polizei führt ein eigenes militärisch geprägtes Dienstgradsystem. Die Offiziersränge reichen vom Leutnant über Hauptmann, Major, Oberstleutnant, Oberst und Oberstkommandant bis zu Generalmajor, Generalleutnant und General. Hinzu kommen Unterführer- und Mannschaftsdienstgrade vom Polizeisoldaten bis zu den höheren Stabsfeldwebelklassen.

    Dienstgrad und Dienstposten sind voneinander zu unterscheiden. Die Befehlsgewalt ergibt sich aus der jeweiligen Führungsfunktion.

    Ausbildung und Einrichtungen

    Zentrale Ausbildungseinrichtung ist die Kaiserliche Akademie der Bewaffneten Polizei in Qianlongjing. Daneben bestehen regionale Ausbildungszentren, Anti-Terror-Schulen, Schieß- und Fahrsicherheitsanlagen, Übungsstädte und technische Fachschulen.

    Die Ausbildung umfasst Rechtskunde, Einsatzlehre, militärische Führung, Objektschutz, Terrorismusabwehr, Katastrophenhilfe, Erste Hilfe, Fernmeldewesen sowie den Umgang mit Spezialfahrzeugen und Einsatztechnik.

    Zum Gebäudebestand gehören Kasernen, Stabsgebäude, Depots, Werkstätten, Sanitätszentren, Hubschrauberstützpunkte, Fahrzeugparks und gesicherte Übungsanlagen.

    Zusammenarbeit

    Mit der Generalverwaltung für öffentliche Ordnung arbeitet die Bewaffnete Polizei bei schweren bewaffneten Gefahrenlagen, Terroranschlägen, Großveranstaltungen und nationalen Ordnungslagen zusammen. Die reguläre Polizei bleibt grundsätzlich für offene Polizeiarbeit, Ermittlungen und Strafverfolgung zuständig.

    Die Generalverwaltung für Staatssicherheit liefert Erkenntnisse über Terrorismus, Sabotage und Angriffe auf strategische Einrichtungen. Die Bewaffnete Polizei übernimmt dabei bewaffneten Schutz und operative Zugriffsaufgaben.

    Mit der Einwanderungs- und Grenzverwaltung besteht Zusammenarbeit bei bewaffneten Grenzzwischenfällen, Schleusernetzwerken und der Sicherung bedeutender Grenzübergänge. Bei Katastrophen arbeitet sie mit Provinzregierungen, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Streitkräften zusammen.

    Befugnisse und Kontrolle

    Die Bewaffnete Polizei darf nur auf gesetzlicher Grundlage und auf Anordnung der zuständigen politischen oder behördlichen Führung eingesetzt werden. Reichsweite und besonders schwere Einsätze werden durch den Sicherheitsminister oder das Oberkommando angeordnet.

    Bei gewöhnlichen Polizeilagen handelt sie unterstützend. Festnahmen, Durchsuchungen und strafprozessuale Maßnahmen erfolgen grundsätzlich unter Führung oder Beteiligung der zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

    Die politische Aufsicht liegt beim Sicherheitsminister und der Reichsregierung. Die interne Kontrolle wird durch den Inspektionsdienst der Bewaffneten Polizei und das Inspektionsamt des Ministeriums ausgeübt.

    Amtssitz und Bedeutung

    Das Oberkommando befindet sich im Jìng’ān Yuàn im Regierungsviertel von Qianlongjing. Dort befinden sich die Büros des Oberbefehlshabers, der Generalstab, das zentrale Einsatz- und Lagezentrum sowie gesicherte Kommunikations- und Führungsanlagen.

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei bildet die geschlossene und besonders ausgerüstete Sicherheitsreserve des Reiches. Sie schützt die Handlungsfähigkeit des Staates, sichert strategische Einrichtungen und unterstützt die zivilen Behörden in Lagen, die über die Möglichkeiten der gewöhnlichen Polizei hinausgehen.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

  • Kaiserliche Einwanderungs- und Grenzverwaltung

    帝國移民管理局
    Dìguó Yímín Guǎnlǐ Jú

    Amtliche Kurzbezeichnung: Einwanderungs- und Grenzverwaltung
    Behördenart: Zentrale Verwaltungs- und Polizeibehörde
    Unterstellung: Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    Hauptsitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
    Leitung: Generaldirektor der Einwanderungs- und Grenzverwaltung
    Personal: rund 100.000 Polizeibeamte zuzüglich ziviler Beschäftigter
    Zuständigkeit: gesamtes Kaiserreich Sina

    Die Kaiserliche Einwanderungs- und Grenzverwaltung ist die zentrale Behörde für Einreise, Ausreise, Aufenthalt und die polizeiliche Kontrolle der Staatsgrenzen Sinas. Sie führt die Grenzkontrollen an Landgrenzen, Flughäfen und Seehäfen, verwaltet Aufenthaltsrechte und bearbeitet Anträge in Einwanderungs-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

    Sie verbindet polizeiliche Grenzaufgaben mit einer einheitlichen Einwanderungsverwaltung. Rechtmäßige Reisen und Aufenthalte sollen ermöglicht, unerlaubte Einreisen, Schleuserkriminalität, Dokumentenfälschung und sicherheitsgefährdende Grenzübertritte dagegen verhindert werden.

    Die militärische Verteidigung der Staatsgrenzen bleibt Aufgabe der Kaiserlichen Streitkräfte. Die Kontrolle von Waren und Abgaben obliegt der Zollverwaltung. Die Einwanderungs- und Grenzverwaltung ist vor allem für Personen, Reisedokumente, Aufenthaltsrechte und grenzpolizeiliche Gefahren zuständig.

    Leitung

    An der Spitze steht der Generaldirektor der Kaiserlichen Einwanderungs- und Grenzverwaltung.

    帝國移民管理局局長 – Dìguó Yímín Guǎnlǐ Jú Júzhǎng

    Der Generaldirektor ist zugleich Stellvertretender Minister für Einwanderungs- und Grenzangelegenheiten. Er verantwortet die Anwendung des Einreise-, Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts sowie die Einsatzbereitschaft der Grenzkontrollstellen.

    Gewöhnlich führt er den Dienstgrad eines Polizeikommissars 1. Klasse. Ihm stehen mehrere Stellvertreter, ein Chef des Führungsstabes und die Leiter der zentralen Fachämter zur Seite.

    Aufgaben

    Die Verwaltung kontrolliert die Ein- und Ausreise sinaitischer und ausländischer Staatsangehöriger. Sie prüft Pässe, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und sonstige Reisedokumente, führt Fahndungsabfragen durch und entscheidet im gesetzlichen Rahmen über Zurückweisungen an der Grenze.

    Im Inland bearbeitet sie Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Niederlassungserlaubnisse und Meldepflichten. Sie überwacht die Einhaltung der Aufenthaltsbestimmungen und kann bei erheblichen Verstößen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereiten oder durchführen.

    Zu ihrem Aufgabenbereich gehören außerdem die Entgegennahme und Prüfung von Asylanträgen sowie die Bearbeitung von Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsverfahren.

    Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung unerlaubter Einreise, Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Dokumentenmissbrauch. Hierfür unterhält die Verwaltung eigene Ermittlungs- und Fahndungseinheiten.

    Zentrale Organisation

    Die zentrale Leitung befindet sich im Jìng’ān Yuàn in Qianlongjing. Dort sind das Generalbüro, der Führungsstab und die wichtigsten Fachämter untergebracht.

    Das Generalbüro koordiniert die Behördenleitung, bereitet Entscheidungen vor und führt den zentralen Schriftverkehr.

    Das Amt für Grenzkontrolle entwickelt die Standards für Personen- und Dokumentenkontrollen an Landgrenzen, Flughäfen, Seehäfen und internationalen Bahnhöfen. Es legt Kontrollverfahren, Alarmstufen und Einsatzgrundsätze fest.

    Das Amt für Einreise und Aufenthalt ist für Visa, Aufenthaltstitel, Niederlassungsrechte und die Verwaltung ausländischer Staatsangehöriger zuständig.

    Das Amt für Asyl und Schutzgewährung nimmt Asylanträge entgegen, führt Anhörungen durch und prüft die Voraussetzungen für Schutz oder vorübergehenden Aufenthalt.

    Das Amt für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bearbeitet Einbürgerungsanträge, Staatsangehörigkeitsfeststellungen, Entlassungen aus der Staatsangehörigkeit und besondere Statusfragen.

    Das Amt für Grenzkriminalität und Schleuserbekämpfung ermittelt gegen organisierte Schleusernetzwerke, Menschenhandel, illegale Grenzübertritte und den Missbrauch von Aufenthaltsrechten. Bei größeren Verfahren arbeitet es mit der Kaiserlichen Polizei zusammen.

    Das Zentralamt für Dokumentenprüfung untersucht Pässe, Visa, Aufenthaltskarten und andere Identitätsdokumente. Es führt eine reichsweite Sammlung bekannter Fälschungsmerkmale.

    Das Amt für Grenzinformation und Fahndung betreibt die zentralen Einreise-, Ausreise- und Fahndungssysteme und gleicht Reisende mit polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Ausschreibungen ab.

    Ergänzt werden diese Bereiche durch Rechtsamt, Inspektionsdienst, Personal- und Ausbildungsamt, Technik- und Ausrüstungsamt sowie die Direktion für internationale Zusammenarbeit.

    Territoriale Organisation

    In jeder Provinz besteht eine Provinzdirektion für Einwanderung und Grenzverwaltung. Sie führt die regionalen Dienststellen, Aufenthaltsämter und Grenzkontrollstellen und setzt die Vorgaben der Zentrale um.

    In größeren Städten bestehen Einwanderungs- und Aufenthaltsämter. Sie bearbeiten Visaangelegenheiten, Aufenthaltstitel, Meldepflichten und Einbürgerungsanträge.

    An internationalen Flughäfen, Seehäfen, Bahnhöfen und Landgrenzen unterhält die Verwaltung eigene Grenzkontrollstellen. Große Übergänge verfügen über eigene Kontroll-, Befragungs- und Gewahrsamsbereiche.

    In bedeutenden Grenzräumen bestehen regionale Grenzkommandos, die mehrere Kontrollstellen koordinieren und mobile Kontrollgruppen führen. Diese überwachen Verkehrswege im grenznahen Raum und unterstützen Fahndungen.

    Personal und Dienstgrade

    Innerhalb der Einwanderungs- und Grenzverwaltung dienen rund 100.000 Polizeibeamte. Hinzu kommen zivile Verwaltungsbeschäftigte, Dolmetscher, Juristen, IT-Fachkräfte, Dokumentenprüfer und medizinisches Personal.

    Die Beamten führen die gemeinsamen Polizeidienstgrade des Sicherheitsministeriums. Der Dienstgrad kennzeichnet Laufbahn und Erfahrung; die Weisungsbefugnis ergibt sich aus dem Dienstposten. Große Provinzdirektionen und Grenzkommandos werden gewöhnlich von Polizeikommissaren, bedeutende Grenzkontrollstellen von Polizeiaufsichtsräten geführt.

    Ausbildung und Einrichtungen

    Zentrale Ausbildungseinrichtung ist die Kaiserliche Akademie für Einwanderungs- und Grenzverwaltung. Daneben bestehen regionale Grenzpolizeischulen und Fortbildungszentren.

    Die Ausbildung umfasst Einreise- und Aufenthaltsrecht, Dokumentenprüfung, Fahndungsarbeit, Befragung, Fremdsprachen, Menschenrechtsschutz und polizeiliche Einsatzlehre. Spezialisierte Beamte erhalten Schulungen in Fälschungserkennung, Schleuserbekämpfung und Sicherheitsbefragung.

    Zum Geschäftsbereich gehören Grenzkontrollstellen, Einwanderungsämter, Aufenthaltsbehörden, Dokumentenlabore, Rechenzentren, Ausbildungsstätten, mobile Kontrollstützpunkte und vorübergehende Unterbringungseinrichtungen.

    Zusammenarbeit

    Mit der Generalverwaltung für öffentliche Ordnung arbeitet die Behörde bei Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Fahndungen, Dokumentenfälschung und ausländerrechtlichen Straftaten zusammen.

    Die Generalverwaltung für Staatssicherheit übermittelt Erkenntnisse zu Spionage, Terrorismus, ausländischer Einflussnahme und sicherheitsrelevanten Reisebewegungen. Bei entsprechenden Hinweisen können Reisende vertieft kontrolliert oder befragt werden.

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei unterstützt bei bewaffneten Zwischenfällen, Angriffen auf Grenzanlagen oder besonders schweren Sicherheitslagen. Die gewöhnliche Personen- und Dokumentenkontrolle bleibt Aufgabe der Einwanderungs- und Grenzverwaltung.

    Mit der Zollverwaltung besteht eine enge Zusammenarbeit an den Grenzübergängen. Beide Behörden arbeiten am selben Kontrollort, bleiben jedoch organisatorisch getrennt.

    Befugnisse und Kontrolle

    Die Verwaltung darf Identitäten feststellen, Reisedokumente prüfen, Personen befragen, Gepäck im gesetzlich zulässigen Rahmen kontrollieren und Fahndungssysteme abfragen. Sie kann die Einreise verweigern, Personen vorläufig festhalten und unerlaubte Aufenthalte untersuchen.

    Asylsuchende erhalten Zugang zu dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren. Entscheidungen über Schutz, Aufenthalt, Zurückweisung oder Aufenthaltsbeendigung müssen begründet und rechtlich überprüfbar sein.

    Längerfristige Freiheitsentziehungen, Durchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen bedürfen der vorgesehenen gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Genehmigungen. Die Verwaltung kann keine Gerichtsurteile oder Freiheitsstrafen verhängen.

    Die Aufsicht erfolgt durch den Sicherheitsminister, das Inspektionsamt des Ministeriums, Gerichte, Staatsanwaltschaften und interne Kontrollstellen.

    Amtssitz und Bedeutung

    Die zentrale Leitung befindet sich im Jìng’ān Yuàn in Qianlongjing. Dort liegen das Büro des Generaldirektors, der Führungsstab, die zentralen Fachämter, das Grenzlagezentrum und die reichsweiten Einreise- und Fahndungssysteme.

    Die Kaiserliche Einwanderungs- und Grenzverwaltung sichert die rechtmäßige Bewegung von Menschen über die Grenzen Sinas. Sie verbindet Grenzkontrolle, Einwanderungsverwaltung und polizeiliche Gefahrenabwehr und bildet die zentrale staatliche Stelle für Einreise, Aufenthalt, Asyl und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

  • Kaiserliches Inspektionsamt

    帝國安全監察總局
    Dìguó Ānquán Jiānchá Zǒngjú

    Amtliche Kurzbezeichnung: Inspektionsamt
    Behördenart: Zentrale Aufsichts- und Ermittlungsbehörde
    Unterstellung: Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    Hauptsitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
    Leitung: Generalinspekteur des Sicherheitsministeriums
    Personal: rund 12.000 Beamte und Beschäftigte
    Zuständigkeit: gesamter Geschäftsbereich des Sicherheitsministeriums

    Das Kaiserliche Inspektionsamt ist die zentrale Aufsichts- und Kontrollbehörde des Sicherheitsministeriums. Es überwacht die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und dienstliche Zuverlässigkeit sämtlicher Behörden, Verbände und Einrichtungen des Ressorts.

    Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf die Generalverwaltung für öffentliche Ordnung, die Generalverwaltung für Staatssicherheit, die Kaiserliche Bewaffnete Polizei, die Einwanderungs- und Grenzverwaltung sowie alle Zentralämter und Akademien.

    Das Inspektionsamt untersucht schwere Dienstvergehen, Korruption, Amtsmissbrauch, Geheimnisverrat, unzulässige Gewaltanwendung, Manipulationen von Ermittlungen und Verstöße gegen Sicherheits- oder Haushaltsvorschriften. Es ist fachlich unabhängig und berichtet unmittelbar an den Sicherheitsminister.

    Leitung

    An der Spitze steht der Generalinspekteur des Sicherheitsministeriums.

    安全監察總監 – Ānquán Jiānchá Zǒngjiān

    Der Generalinspekteur wird auf Vorschlag des Sicherheitsministers durch die Reichsregierung ernannt. Er gehört zur obersten Führungsebene, nimmt jedoch nicht an der gewöhnlichen Einsatzführung teil.

    Sofern er der Polizeilaufbahn angehört, führt er gewöhnlich den Dienstgrad eines Polizeikommissars 1. Klasse. Die Leitung kann ebenso einem erfahrenen Juristen oder höheren Ministerialbeamten übertragen werden.

    Er genehmigt bedeutende Ermittlungen und unangekündigte Kontrollen. Bei Verdacht gegen hohe Führungskräfte unterrichtet er neben dem Sicherheitsminister auch den Reichskanzler und die Justizorgane.

    Aufgaben

    Das Inspektionsamt prüft, ob die Behörden ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und ihre Befugnisse nicht missbrauchen.

    Zu den untersuchten Verstößen zählen insbesondere Bestechlichkeit, Veruntreuung, unerlaubte Bereicherung, Fälschung amtlicher Unterlagen, Misshandlung, unrechtmäßige Freiheitsentziehung, Verrat von Dienstgeheimnissen und die Zusammenarbeit mit kriminellen oder ausländischen Organisationen.

    Das Amt untersucht außerdem die Unterdrückung von Anzeigen, manipulierte Statistiken, verschwundene Beweismittel, unzulässige Eingriffe in Ermittlungen und rechtswidrige Zugriffe auf vertrauliche Daten.

    Neben anlassbezogenen Ermittlungen führt es regelmäßige und unangekündigte Kontrollen in Polizeidienststellen, Staatssicherheitsämtern, Kasernen, Grenzkontrollstellen, Gewahrsamseinrichtungen, Akademien, Depots und technischen Anlagen durch.

    Festgestellte Mängel werden in Prüfberichten dokumentiert. Die betroffene Behörde erhält verbindliche Auflagen und Fristen zur Beseitigung.

    Zentrale Organisation

    Der Hauptsitz befindet sich im Jìng’ān Yuàn. Dort arbeiten die Amtsleitung, der zentrale Ermittlungsstab und die Fachabteilungen.

    Das Generalbüro koordiniert die Amtsleitung, führt den Schriftverkehr und verwaltet das Register der Prüf- und Ermittlungsverfahren.

    Die Abteilung für interne Ermittlungen bearbeitet schwere Verdachtsfälle gegen Beamte und Beschäftigte.

    Die Abteilung für Korruptionsbekämpfung verfolgt Bestechung, Vorteilsannahme, Veruntreuung, illegale Bereicherung und Unregelmäßigkeiten bei Beschaffungs- oder Bauvorhaben.

    Die Abteilung für Rechtmäßigkeitskontrolle prüft Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen, Beschlagnahmen, Festnahmen und den Umgang mit personenbezogenen oder geheimen Daten.

    Die Abteilung für Einsatz- und Gewahrsamsinspektion kontrolliert Polizeieinsätze, Zwangsmaßnahmen und den Umgang mit festgehaltenen Personen. Sie untersucht insbesondere Vorwürfe unzulässiger Gewaltanwendung.

    Die Abteilung für Geheim- und Informationsschutz bearbeitet Geheimnisverrat, Sicherheitsverstöße, unbefugte Datenzugriffe und den Verlust vertraulicher Unterlagen oder Technik.

    Die Abteilung für Finanz- und Beschaffungsprüfung kontrolliert Haushaltsmittel, Auftragsvergaben, Materialbestände und Bauprojekte. Die Abteilung für Organisationsprüfung untersucht Personalführung, Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe und interne Kontrollsysteme.

    Ergänzt werden diese Bereiche durch ein Rechtsreferat, eine digitale Ermittlungsgruppe, eine Beweissicherungsstelle und eine zentrale Hinweisstelle.

    Territoriale Organisation

    In jeder Provinz besteht eine Provinzinspektion des Sicherheitsministeriums.

    安全監察廳 – Ānquán Jiānchá Tīng

    Die Provinzinspektionen kontrollieren regionale Polizeibehörden, Staatssicherheitsämter, Verbände der Bewaffneten Polizei sowie Dienststellen der Einwanderungs- und Grenzverwaltung.

    Sie sind nicht den jeweiligen Provinzbehörden unterstellt, sondern unmittelbar dem zentralen Inspektionsamt in Qianlongjing zugeordnet. In großen Provinzen bestehen zusätzliche Außenstellen und mobile Prüfgruppen.

    Ermittlungen gegen die Leitung einer Provinzbehörde werden grundsätzlich durch die Zentrale geführt, um regionale Einflussnahme zu verhindern.

    Inspektionsverfahren

    Das Amt unterscheidet zwischen regelmäßigen Prüfungen, Schwerpunktinspektionen und anlassbezogenen Ermittlungen.

    Regelmäßige Prüfungen betreffen Dienstbetrieb, Personalführung, Aktenführung, Ausrüstung und Sicherheitsstandards. Schwerpunktinspektionen widmen sich einzelnen Themen, etwa dem Umgang mit Beweismitteln, dem Einsatz von Zwang oder der Sicherheit von Informationssystemen.

    Anlassbezogene Ermittlungen beginnen bei konkreten Hinweisen auf Dienstvergehen oder Straftaten. Solche Hinweise können von Behördenleitungen, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Beschäftigten oder Bürgern stammen.

    Nach Abschluss erstellt das Amt einen Bericht mit Feststellungen, rechtlicher Bewertung und konkreten Maßnahmen. Bei schweren Verstößen können Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet werden.

    Personal

    Das Kaiserliche Inspektionsamt verfügt über rund 12.000 Beamte und Beschäftigte. Ein Teil arbeitet in der Zentrale, der größere Anteil in Provinzinspektionen und Außenstellen.

    Das Personal besteht aus erfahrenen Polizeibeamten, Juristen, Wirtschaftsprüfern, Nachrichtendienstfachleuten, IT-Spezialisten, Kriminaltechnikern und Verwaltungsprüfern. Vor der Verwendung erfolgt eine umfassende Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfung.

    Inspektoren dürfen keine Weisungen einer kontrollierten Behörde entgegennehmen.

    Befugnisse

    Das Inspektionsamt darf Akten, Einsatzberichte, Personalunterlagen und dienstliche Informationssysteme einsehen, soweit dies erforderlich ist. Es kann Bedienstete befragen, Dienststellen betreten und die Sicherung von Unterlagen oder Beweismitteln anordnen.

    Bei dringendem Verdacht kann es die vorläufige Enthebung eines Beamten vom Dienst oder die Sperrung seines Zugangs zu Waffen, Datenbanken und vertraulichen Informationen beantragen.

    Disziplinarermittlungen kann das Amt selbst führen. Disziplinarmaßnahmen werden durch die zuständigen Stellen ausgesprochen. Bei Verdacht auf eine Straftat sind die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.

    Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und Freiheitsentziehungen richten sich nach den Gesetzen Sinas und erfolgen unter Beteiligung der zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

    Beschwerden und Hinweisstelle

    Beim Inspektionsamt besteht eine zentrale Stelle für Beschwerden und vertrauliche Hinweise. Bürger, Beamte und Beschäftigte können dort mutmaßliches Fehlverhalten innerhalb des Sicherheitsministeriums melden.

    Hinweise können schriftlich, persönlich oder über ein gesichertes Meldesystem eingereicht werden. Die Identität eines Hinweisgebers wird grundsätzlich vertraulich behandelt.

    Das Amt prüft Zuständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Gewöhnliche Beschwerden über Verwaltungsentscheidungen können an die zuständige Fach- oder Rechtsmittelstelle weitergegeben werden.

    Zusammenarbeit und Kontrolle

    Das Inspektionsamt arbeitet mit Staatsanwaltschaften, Gerichten, Rechnungskontrollstellen und den internen Kontrollorganen der vier Hauptbereiche zusammen.

    Gewöhnliche Dienstvergehen bearbeiten meist die internen Stellen der jeweiligen Behörde. Das Kaiserliche Inspektionsamt übernimmt schwere, bereichsübergreifende oder politisch bedeutsame Fälle.

    Auch das Amt selbst unterliegt rechtlicher und politischer Kontrolle. Seine Maßnahmen können durch Gerichte und Staatsanwaltschaften überprüft werden. Der Generalinspekteur legt dem Sicherheitsminister jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

    Vorwürfe gegen den Generalinspekteur werden auf Anordnung des Reichskanzlers durch eine unabhängige Untersuchungskommission geprüft.

    Amtssitz und Bedeutung

    Der Hauptsitz befindet sich in einem gesondert gesicherten Bereich des Jìng’ān Yuàn in Qianlongjing. Dort liegen das Büro des Generalinspekteurs, der Ermittlungsstab, geschützte Befragungsräume, Beweisarchive und technische Auswertungsstellen.

    Das Kaiserliche Inspektionsamt ist das zentrale Kontrollorgan des Sicherheitsministeriums. Es gewährleistet, dass die weitreichenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden rechtmäßig und sachgerecht ausgeübt werden.

    Durch Inspektionen, interne Ermittlungen und Korruptionsbekämpfung schützt es die Integrität der Sicherheitsorgane und das Vertrauen in die staatliche Ordnung Sinas.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

  • Nationales Sicherheitslagezentrum

    帝國國家安全態勢中心
    Dìguó Guójiā Ānquán Tàishì Zhōngxīn

    Amtliche Kurzbezeichnung: Sicherheitslagezentrum
    Behördenart: Zentrale Lage-, Analyse- und Koordinierungseinrichtung
    Unterstellung: Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
    Hauptsitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
    Leitung: Direktor des Nationalen Sicherheitslagezentrums
    Personal: rund 3.200 Beamte, Analysten und technische Beschäftigte
    Dienstbetrieb: ununterbrochen an allen Tagen des Jahres
    Zuständigkeit: gesamtes Kaiserreich Sina

    Das Nationale Sicherheitslagezentrum ist die zentrale Lage-, Analyse- und Koordinierungseinrichtung des Sicherheitsministeriums. Es führt Informationen der Kaiserlichen Polizei, der Generalverwaltung für Staatssicherheit, der Kaiserlichen Bewaffneten Polizei und der Einwanderungs- und Grenzverwaltung zu einem gemeinsamen Sicherheitslagebild zusammen.

    Das Zentrum arbeitet rund um die Uhr und informiert die Ministeriumsleitung über bedeutende Gefahren und außergewöhnliche Ereignisse. Es unterstützt den Sicherheitsminister bei schweren Sicherheitslagen. Seine Aufgabe besteht darin, Meldungen zusammenzuführen, Entwicklungen zu bewerten, Warnungen auszugeben und die behördenübergreifende Koordinierung vorzubereiten.

    Leitung

    An der Spitze steht der Direktor des Nationalen Sicherheitslagezentrums.

    國家安全態勢中心主任 – Guójiā Ānquán Tàishì Zhōngxīn Zhǔrèn

    Der Direktor untersteht unmittelbar dem Sicherheitsminister und gehört zur erweiterten Führung des Ministeriums. Er verantwortet Vollständigkeit, Aktualität und sachliche Bewertung des gemeinsamen Lagebildes.

    Unterstützt wird er durch stellvertretende Direktoren für Lageführung, Analyse, Krisenkoordination, Technik und Verwaltung. Ständige Verbindungsbeamte aller Hauptbereiche gewährleisten den unmittelbaren Informationsaustausch.

    Aufgaben

    Das Lagezentrum erfasst und bewertet Ereignisse, die für die innere und staatliche Sicherheit Sinas von Bedeutung sein können. Dazu gehören schwere Straftaten, terroristische Bedrohungen, Spionage und Sabotage, bewaffnete Unruhen, Angriffe auf Staatsorgane, Grenzzwischenfälle und bedeutende Cyberangriffe.

    Auch Naturkatastrophen, schwere Industrieunfälle und Ausfälle kritischer Infrastruktur werden einbezogen, sofern sie die öffentliche Ordnung oder die Handlungsfähigkeit des Staates erheblich beeinträchtigen können.

    Aus den Meldungen erstellt das Zentrum tägliche und anlassbezogene Lageberichte. Der Sicherheitsminister erhält eine zusammenfassende Sicherheitslage; bei außergewöhnlichen Ereignissen werden unverzüglich Sondermeldungen und Handlungsempfehlungen übermittelt.

    Lageerfassung und Bewertung

    Die Abteilung für Lageerfassung nimmt Meldungen der nachgeordneten Behörden entgegen und führt sie in einem gemeinsamen Informationssystem zusammen.

    Die Generalverwaltung für öffentliche Ordnung berichtet über schwere Kriminalität, große Polizeieinsätze, Unruhen und Gefahren für die öffentliche Ordnung. Die Generalverwaltung für Staatssicherheit übermittelt Erkenntnisse zu Spionage, Terrorismus, Sabotage und anderen nachrichtendienstlich bedeutsamen Entwicklungen.

    Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei meldet besondere Objektschutzlagen, größere Einsätze und die Verfügbarkeit ihrer Verbände. Die Einwanderungs- und Grenzverwaltung informiert über Grenzzwischenfälle, auffällige Reisebewegungen, Schleusernetzwerke und sicherheitsrelevante Einreiseversuche.

    Die Abteilung für Analyse und Bewertung erstellt daraus das gemeinsame Lagebild. Sie untersucht mögliche Täter, Ziele, Fähigkeiten, Auswirkungen und weitere Entwicklungen und bewertet, ob eine Lage örtlich begrenzt bleibt oder sich über mehrere Provinzen ausweiten könnte.

    Das Lagezentrum verwendet ein mehrstufiges Warnsystem. Je nach Gefahrenlage können gewöhnliche Beobachtung, erhöhte Aufmerksamkeit, besondere Einsatzbereitschaft oder eine nationale Sicherheitslage festgestellt werden. Eine höhere Warnstufe verpflichtet die betroffenen Behörden zu verstärkter Berichterstattung und zur Überprüfung ihrer Bereitschaft, löst aber nicht automatisch einen bestimmten Einsatz aus.

    Operative Koordinierung

    Bei schweren Sicherheitslagen richtet das Lagezentrum einen gemeinsamen Koordinierungsstab ein. Dort arbeiten Vertreter der betroffenen Hauptbereiche, Provinzen und Fachbehörden zusammen.

    Der Stab führt keine einzelnen Einsatzkräfte. Er stimmt Zuständigkeiten, Informationswege, Verstärkungsanforderungen und überregionale Maßnahmen ab. Bei einem Terroranschlag können so Erkenntnisse der Staatssicherheit, Ermittlungen der Kaiserlichen Polizei, Einsatzkräfte der Bewaffneten Polizei und Kontrollen der Grenzverwaltung verbunden werden.

    Die operative Führung am Einsatzort verbleibt bei der gesetzlich zuständigen Behörde. Der Sicherheitsminister kann bei einer nationalen Großlage eine besondere Einsatzleitung bestimmen und ihr die übergreifende Koordinierung übertragen.

    Zentrale Organisation

    Das Büro des Direktors führt die Verwaltung und stellt die Verbindung zur Ministeriumsleitung her. Die Abteilung für tägliche Lageführung betreibt den Schichtdienst, nimmt dringende Meldungen entgegen und erstellt die tägliche Lageübersicht.

    Die Abteilung für strategische Analyse untersucht längerfristige Entwicklungen. Die Abteilung für Krisenkoordination richtet bei außergewöhnlichen Lagen gemeinsame Stäbe ein und organisiert Verbindungswege sowie Verstärkungsmaßnahmen.

    Die Abteilung für kritische Infrastruktur beobachtet Gefahren für Energieversorgung, Verkehr, Wasser, Telekommunikation, Rechenzentren und strategische Forschungseinrichtungen. Die Abteilung für Cyberlage führt Meldungen über schwere digitale Angriffe zusammen.

    Die Abteilung für Grenz- und Reiselage bewertet Entwicklungen an Landgrenzen, Seehäfen und Flughäfen. Die Abteilung für Lagekommunikation erstellt Berichte, Warnungen und gesicherte Mitteilungen. Die Direktion für technische Systeme betreibt die geschützten Informations-, Kommunikations- und Konferenzanlagen.

    Provinziales Lagenetz

    In jeder Provinz besteht ein Provinziales Sicherheitslagezentrum. Es sammelt Meldungen der Polizeibehörden, Staatssicherheitsämter, Bewaffneten Polizei, Grenzdienststellen und Provinzverwaltungen.

    Die Provinzlagezentren erstellen regionale Lagebilder und melden bedeutende Entwicklungen nach Qianlongjing. Bei größeren Einsätzen können ständige Bild-, Daten- und Kommunikationsverbindungen zur betroffenen Provinz eingerichtet werden.

    Administrativ sind sie den jeweiligen Provinzbehörden zugeordnet; fachlich arbeiten sie nach den Vorgaben des Nationalen Sicherheitslagezentrums. So werden einheitliche Meldewege und Bewertungsmaßstäbe gewährleistet.

    Personal, Ausbildung und Technik

    Das Lagezentrum verfügt über rund 3.200 Beamte und Beschäftigte. Dazu gehören Lagebeamte, Nachrichtendienstanalysten, Kriminalisten, IT-Fachkräfte, Sprachwissenschaftler, Kartografen, Juristen und Verwaltungspersonal.

    Ein Teil des Personals wird dauerhaft von den vier Hauptbereichen entsandt. Alle Beschäftigten unterliegen strengen Sicherheitsüberprüfungen; der Zugang zu Informationen richtet sich nach Geheimhaltungsstufe und dienstlichem Bedarf.

    Die Ausbildung umfasst Lagebewertung, Krisenstabsarbeit, Informationsschutz, sichere Kommunikation und behördenübergreifende Zusammenarbeit. Regelmäßige Übungen behandeln Terroranschläge, Cyberangriffe, Sabotage, Grenzkrisen, Infrastrukturstörungen und Naturkatastrophen.

    Das Zentrum verfügt über einen zentralen Lage- und Führungssaal, Fachlagebereiche, gesicherte Besprechungsräume und technische Arbeitsräume. Seine Systeme sind von gewöhnlichen Verwaltungsnetzen getrennt und mehrfach abgesichert. Eigene Energieversorgung, Ersatzkommunikation und ein geschützter Ausweichstandort gewährleisten den Betrieb auch bei schweren Störungen.

    Zusammenarbeit

    Das Zentrum arbeitet mit sämtlichen Hauptbereichen und Zentralämtern des Sicherheitsministeriums zusammen. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit dem Amt für Terrorismusabwehr, dem Amt für Cyber- und Informationssicherheit und dem Amt für den Schutz kritischer Infrastruktur.

    Außerhalb des Ministeriums bestehen Verbindungen zu den Kaiserlichen Streitkräften, dem Justizressort, dem Außenministerium, der Zollverwaltung, den Katastrophenschutzbehörden und den Provinzregierungen.

    Befugnisse und Kontrolle

    Das Lagezentrum kann von nachgeordneten Behörden die für das gemeinsame Sicherheitslagebild erforderlichen Meldungen anfordern, einheitliche Meldeformate festlegen und ergänzende Berichte verlangen.

    Es besitzt jedoch keine allgemeinen Ermittlungs-, Festnahme- oder Durchsuchungsbefugnisse. Operative Maßnahmen werden durch die jeweils zuständige Polizei-, Staatssicherheits-, Grenz- oder Einsatzbehörde durchgeführt.

    Die politische Aufsicht liegt beim Sicherheitsminister. Der Umgang mit geheimen und personenbezogenen Informationen wird durch das Rechtsamt, das Inspektionsamt und die zuständigen internen Kontrollstellen überwacht.

    Amtssitz und Bedeutung

    Das Nationale Sicherheitslagezentrum befindet sich in einem besonders gesicherten Gebäudeteil des Jìng’ān Yuàn in Qianlongjing.

    Es bildet das gemeinsame Informations- und Koordinierungszentrum des Sicherheitsministeriums. Durch die Verbindung von Polizei, Staatssicherheit, Bewaffneter Polizei und Grenzverwaltung ermöglicht es der Reichsregierung, schwere Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheitsorgane des Kaiserreiches abgestimmt einzusetzen.

    Shěn Guówéi
    國家安全與公共秩序部長
    總警監
    連和黨成員

  • Shěn Guówéi 13. Juli 2026 um 15:48

    Hat den Titel des Themas von „帝國國家安全及公共秩序部 / Dìguó guójiā ānquán jí gōnggòng zhìxù bù / Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung“ zu „Kaiserliches Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung“ geändert.

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