Amtliche Kurzbezeichnung: Kaiserliches Sicherheitsministerium
Aufgabe: Innere Sicherheit, Polizeiwesen, Staatsschutz, Grenzkontrolle und bewaffnete Gefahrenabwehr
Amtssitz: Jìng’ān Yuàn, Qianlongjing
Leitung: Kaiserlicher Minister für Staatssicherheit und öffentliche Sicherheit
Hauptbereiche: Kaiserliche Polizei, Staatssicherheit, Kaiserliche Bewaffnete Polizei sowie Einwanderungs- und Grenzverwaltung
Gesamtpersonal: rund 2.510.000 Beamte, Angehörige und Beschäftigte
Zuständigkeit: gesamtes Kaiserreich Sina
Leitspruch: Das Reich schützen – die öffentliche Ordnung wahren – dem Volk Sicherheit geben
Das Kaiserliche Ministerium für Staatssicherheit und öffentliche Sicherheit ist die oberste Sicherheitsbehörde Sinas. Es führt die wichtigsten zivilen und paramilitärischen Sicherheitsorgane des Reiches und ist für öffentliche Ordnung, Kriminalitätsbekämpfung, Staatsschutz, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung, Grenzkontrolle und den Schutz strategischer Einrichtungen zuständig.
Die einzelnen Hauptbereiche verfügen über eigene Fachabteilungen, Personalstrukturen und Befehlsketten. Sie stehen jedoch unter der gemeinsamen politischen Leitung des Sicherheitsministers.
Leitung
An der Spitze steht der:
Kaiserliche Minister für Staatssicherheit und öffentliche Ordnung
帝國國家安全與公安大臣 – Dìguó Guójiā Ānquán yǔ Gōng’ān Dàchén
Der Minister gehört zu den ranghöchsten Mitgliedern der Reichsregierung. Er bestimmt die sicherheitspolitischen Richtlinien, beaufsichtigt die nachgeordneten Behörden und leitet bedeutende Sicherheits- und Lagebesprechungen.
Er führt zugleich den höchsten Polizeidienstgrad:
Generalkommissar der Kaiserlichen Polizei
總警監 – Zǒng Jǐngjiān
Dem Minister stehen stellvertretende Minister und ein Generalsekretär zur Seite.
Organisation
Das Ministerium gliedert sich in vier Hauptbereiche:
1. Generalverwaltung für öffentliche Ordnung
公安總署 – Gōng’ān Zǒngshǔ
Sie führt die reguläre Kaiserliche Polizei und ist für den täglichen Polizeidienst, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig.
Zu ihr gehören insbesondere:
- Schutz- und Streifenpolizei,
- Kriminalpolizei,
- Verkehrspolizei,
- Wirtschafts- und Drogenfahndung,
- Cyberkriminalpolizei,
- Besondere Polizei und Spezialeinsatzkräfte,
- Bahn-, Hafen- und Flughafenpolizei,
- kriminaltechnische Einrichtungen.
2. Generalverwaltung für Staatssicherheit
國家安全總署 – Guójiā Ānquán Zǒngshǔ
Sie bildet den zivilen Nachrichtendienst Sinas. Ihre Aufgaben umfassen Spionageabwehr, Auslandsaufklärung, Terrorismusabwehr, Schutz staatlicher Geheimnisse und Technologien, Sicherheitsüberprüfungen sowie nachrichtendienstliche Cyberabwehr.
Die Staatssicherheit besitzt eigene Provinzämter und regionale Dienststellen. Gewöhnliche Straftaten werden an Polizei und Staatsanwaltschaft abgegeben.
3. Kaiserliche Bewaffnete Polizei
帝國武裝警察部隊 – Dìguó Wǔzhuāng Jǐngchá Bùduì
Die Kaiserliche Bewaffnete Polizei ist eine paramilitärische Sicherheitsformation. Sie untersteht unmittelbar dem Ministerium, gehört jedoch nicht zu den Kaiserlichen Streitkräften.
Sie wird bei schweren Terrorlagen, bewaffneten Unruhen, Geiselnahmen, Angriffen auf Staatsorgane, zum Schutz strategischer Infrastruktur und bei nationalen Großlagen eingesetzt. Im Verteidigungsfall können ihre Verbände zeitweise der militärischen Führung unterstellt werden.
4. Kaiserliche Einwanderungs- und Grenzverwaltung
帝國移民管理局 – Dìguó Yímín Guǎnlǐ Jú
Sie ist zuständig für Ein- und Ausreise, Pass- und Aufenthaltswesen, Grenzkontrollen sowie die Bekämpfung illegaler Einreise, Dokumentenfälschung und Schleuserkriminalität.
Die militärische Verteidigung der Staatsgrenzen bleibt Aufgabe der Kaiserlichen Streitkräfte.
Zentrale Ämter
Zum Ministerium gehören außerdem:
- Generalbüro – Koordinierung der Ministeriumsleitung
- Nationales Sicherheitslagezentrum – Auswertung bedeutender Sicherheitslagen
- Kaiserliches Kriminalpolizeiamt – schwere und überregionale Kriminalität
- Amt für Terrorismusabwehr – Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen
- Amt für Cyber- und Informationssicherheit – Schutz staatlicher Netze
- Rechtsamt – Gesetze, Verordnungen und Rechtsprüfung
- Inspektionsamt – Dienstaufsicht und interne Ermittlungen
- Personal- und Ausbildungsamt – Laufbahnen und Ausbildung
- Finanz- und Ausrüstungsamt – Haushalt, Technik und Beschaffung
- Presse- und Informationsamt – Mitteilungen und Warnungen
Territoriale Organisation
In jeder Provinz besteht ein Provinzamt für öffentliche Sicherheit (公安廳 – Gōng’ān Tīng). Darunter befinden sich Polizeipräsidien der Städte und Präfekturen, Kreis- und Bezirkspolizeiämter sowie örtliche Polizeistationen.
Die örtliche Polizeistation heißt Pàichūsuǒ (派出所) und ist die unmittelbare Anlaufstelle für die Bevölkerung.
Im Reich bestehen ungefähr:
- 350 Polizeipräsidien,
- 3.000 Kreis- und Bezirkspolizeiämter,
- 40.000 örtliche Polizeistationen.
Die Staatssicherheit unterhält eigene Provinzämter und Außenstellen. Die Bewaffnete Polizei verfügt über regionale Kommandos, Kasernen und Einsatzstützpunkte.
Personalstruktur
Das Ministerium verfügt über rund 2.510.000 Beamte, Angehörige und Beschäftigte:
- Kaiserliche Polizei: 1.500.000
- Staatssicherheit: 60.000
- Kaiserliche Bewaffnete Polizei: 480.000
- Polizeiliche Hilfskräfte: 350.000
- Zivile und technische Beschäftigte: 120.000
Die Bewaffnete Polizei gliedert sich ungefähr in regionale Sicherungsverbände, mobile Bereitschaftsverbände, Anti-Terror- und Spezialverbände, Grenz- und Küstensicherungskräfte sowie Führungs- und Unterstützungsdienste.
Polizeidienstgrade
Die Kaiserliche Polizei, die Staatssicherheit und die Einwanderungs- und Grenzverwaltung verwenden ein gemeinsames Rangsystem:
- Generalkommissar der Kaiserlichen Polizei
- Stellvertretender Generalkommissar
- Polizeikommissar 1. Klasse
- Polizeikommissar 2. Klasse
- Polizeikommissar 3. Klasse
- Polizeiaufsichtsrat 1. Klasse
- Polizeiaufsichtsrat 2. Klasse
- Polizeiaufsichtsrat 3. Klasse
- Polizeiinspektor 1. Klasse
- Polizeiinspektor 2. Klasse
- Polizeiinspektor 3. Klasse
- Polizeibeamter 1. Klasse
- Polizeibeamter 2. Klasse
Die Bewaffnete Polizei führt eigene paramilitärische Dienstgrade. Diese reichen von Polizeisoldaten und Unterführern über Leutnante, Hauptleute und Stabsoffiziere bis zu Generalmajor, Generalleutnant und General.
Ausbildung und Einrichtungen
Das Ministerium unterhält die Kaiserliche Universität für öffentliche Sicherheit, die Staatssicherheitsakademie, die Akademie der Bewaffneten Polizei, Provinzpolizeiakademien, das Kriminaltechnische Institut sowie regionale Fortbildungs- und Einsatztrainingszentren.
Zum Gebäudebestand gehören Ministerialgebäude, Polizeipräsidien, Polizeistationen, Staatssicherheitsämter, Kasernen, Grenzkontrollstellen, Rechenzentren, Labore, Depots, Werkstätten, Polizeikrankenhäuser, Hubschrauberstützpunkte und Lagezentren.
Reguläre Gefängnisse unterstehen dem Justizressort.
Befugnisse und Kontrolle
Das Ministerium kann bei reichsweiten oder provinzübergreifenden Sicherheitslagen die Koordinierung übernehmen. Dazu zählen Terroranschläge, Spionagefälle, schwere organisierte Kriminalität, Cyberangriffe, bewaffnete Unruhen und Angriffe auf Staatsorgane.
Das Ministerium kann keine Gerichtsurteile erlassen. Durchsuchungen, Überwachungen und Freiheitsentziehungen richten sich nach den Gesetzen Sinas. Die politische Aufsicht liegt beim Reichskanzler und der Reichsregierung; die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen wird durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Inspektionsamt kontrolliert.
Amtssitz
Der Hauptsitz befindet sich im:
靖安院 – Jìng’ān Yuàn
Hof der gesicherten Ordnung
Der Gebäudekomplex liegt im Regierungsviertel von Qianlongjing. Er beherbergt das Ministerbüro, die Generalverwaltungen, das Oberkommando der Bewaffneten Polizei, die Einwanderungs- und Grenzverwaltung, das Nationale Sicherheitslagezentrum sowie geschützte Archive und Kommunikationsanlagen.
Bedeutung
Das Ministerium ist das wichtigste Organ für die innere Sicherheit Sinas. Es verbindet Polizei, Nachrichtendienst, Bewaffnete Polizei und Grenzverwaltung unter einer gemeinsamen politischen Leitung und kann zivile sowie paramilitärische Kräfte in schweren Gefahrenlagen koordiniert einsetzen.